1.
Abschluß des Reisevertrages.
Die Anmeldung
kann bei Ihrem Reisebüro
oder direkt beim Veranstalter
(VA) erfolgen. Die schriftliche
Bestätigung erfolgt schnellstmöglich
durch Übersendung an Ihr
Buchungsbüro bzw. an Sie.
falls Sie sich direkt beim VA
angemeldet haben.
2.
Bezahlung und Aushändigung
der Reiseunterlagen.
Der Reisepreis
ist bei der Aushändigung
der Reiseunterlagen vor Reiseantritt
zu leisten. Mit den Reiseunterlagen
erhält der Kunde auch einen
Sicherungsschein, mit dem die
nach $651 k BGB geforderte Absicherung
des Kunden dokumentiert wird.
3.
Leistungen, Nebenabreden.
Der Umfang
der vertraglichen Leistungen
ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung
sowie aus den hierauf bezugnehmenden
Angaben in der Reisebestätigung.
Nebenabreden (Änderungen.
Ergänzungen. Sonderwünsche
etc.) bedürfen einer ausdrücklich
schriftlichen Bestätigung
des VA.
4.
Bearbeitungsgebühren.
Eine
Bearbeitungsgebühr in Höhe
von DM 50.- pro Person fällt
an. wenn Sie die bestehende
Buchung bis 35 Tage vor Reiseantritt
ändern sollten. Ebenso
berechnen wir DM 50.- pro Person,
wenn Sie von den gesetzlichen
Möglichkeiten Gebrauch
machen und eine Ersatzperson
stellen, wenn Sie selbst die
Reise nicht antreten können.
5.
Rücktritt.
Der Kunde
ist berechtigt, jederzeit vor
Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten.
Maßgeblich isl der Zeitpunkt
des Zugangs der schriftlichen
Rücktrittserklärung
beim VA. Die Erklärung
durch eingeschriebenen Brief
wird empfohlen. Bei einem Rücktritt
hat der Veranstalter Anspruch
auf eine angemessene Entschädigung
gemäß § 651
i BGB. Maßgeblich für
die Berechnung der Entschädigung
ist bei der Buchung eines Reisepaketes,
also der Buchung von mehreren
zusammengestellten Einzelleistungen,
der Zeitpunkt des Beginns der
ersten vertraglichen Leistung.
Dieser Zeitpunkt gilt auch für
alle weiteren Leistungen als
Reiseantrittsdatum. Es gelten
folgende Regelungen: •Flugreisen.
Bis 35 Tage vor Reiseantritt
wird nur eine Bearbeitungsgebühr
in Höhe von DM 50,-pro
Person erhoben. Bei späterem
Rücktritt entstehen folgende
Kosten: • 34 bis 15 Tage
vor Reiseantritt: 30% des Gesamtpreises
• 14 bis 8 Tage vor Reiseantritt:
45% des Gesamtpreises •
7 Tage bis 4 Tage vor Reiseantritt:
55% des Gesamtpreises •
3 Tage bis Reiseantritt: 85%
des Gesamtpreises Bei Nichtantritt
der Reise oder bei verspätet
erklärtem Rücktritt
ist der
volle Reisepreis
zu entrichten; ersparte Aufwendungen
werden rückerstattet.
• Aufenthalt
mit Selbstanreise
Bis 35 Tage vor Reiseantritt
wird nur eine Bearbeitungsgebühr
von DM 50,-
pro Buchung erhoben.
Bei späterem Rücktritt
entstehen folgende Kosten:
• 34 bis 15 Tage vor Reiseantritt:
20% des Gesamtpreises •
14 bis 8 Tage vor Reiseantritt:
30% des Gesamtpreises •
7 bis 4 Tage vor Reiseantritt:
40% des Gesamtpreises •
3 Tage bis Reiseantritt: 85%
des Gesamtpreises Bei Nichtantritt
der Reise ohne vorherigen Rücktritt
(Noshow) ist der gesamte Reisepreis
zu zahlen. Evtl. ersparte
Aufwendungen durch die Nichtinanspruchnahme
der Leistungen werden rückerstattet.
6.
Linienflugleistungen.
Aus steuerrechtlichen
Gründen weisen wir darauf
hin: Soweit im Pauschalarrangement
Linienflugleistungen enthalten
sind, treten wir nicht als Veranstalter
auf. Diese Flugleistungen werden
alleinverantwortlich von den
Fluggesellschaften organisiert
sowie veranstaltet und von uns
lediglich vermittelt. Dies ändert
nichts daran, daß wir
bzgl. der Gesamtreise mit Flugreise
vertragsrechtlich natürlich
als Veranstalter haften.
7.
Rücktritt wegen Nichterreichens
der Teilnehmerzahl.
Bei Nichterreichen
einer in der Leistungsbeschreibung
festgesetzten Mindest-teilnehmerzahl
ist der VA berechtigt vom Vertrag
zurückzutreten. Der Rücktritt
kann spätestens 3 Wochen
vor Reiseantritt erklärt
werden. Bereits geleistete
Zahlungen werden unverzüglich
zurückerstattet. Zusätzlich
werden dem Kunden etwaige, durch
die Buchung entstandene Kosten
erstattet, sofern er nicht von
einem Ersatzangebot Gebrauch
macht.
8.
Gewährleistung/Abhilfe
Weist
die Reise aus Ihrer Sicht Mängel
auf, so wenden Sie sich bitte
unverzüglich an Ihre Reiseleitung
bzw. an die Ihnen mit den Reiseunterlagen
bekanntgegebene Kontaktadresse,
damit Abhilfe geschaffen werden
kann. Sollte die Mängelanzeige
vor Ort von Ihnen nicht erfolgen,
so kann dies für Sie zur
Folge haben, daß Sie für
diese Mängel keine Ansprüche
(Minderung, Schadenersatz) geltendmachen
können. Unabhängig
von der Anzeige des Mangels
vor Ort, müssen Sie binnen
einer Frist von l Monat nach
vertraglich vorgesehenem Ende
der Reise etwaige Ansprüche
auf Minderung/Schadenersatz
ausdrücklich geltendmachen.
Sollten Sie vor Ort den Entschluß
fassen, die Reise aufgrund bestehender
Mängel abzubrechen, so
müssen Sie auch in diesem
Fall über die Reiseleitung
zunächst den Mangel anzeigen
und zur Beseitigung zunächst
eine angemessene Frist setzen,
damit Sie nicht weitergehende
Ansprüche verlieren. Diese
Verpflichtung besteht nur dann
nicht, wenn Abhilfe unmöglich
ist. diese verweigert wird
oder eine sofortige Kündigung
des Vertrages durch ein besonderes
Interesse des Kunden gerechtfertigt
ist.
9.
Änderungen vor Ort.
Sollten
Sie Ihren Urlaubsplan vor Ort
ändern und hierdurch bestimmte,
bei uns gebuchte Leistungen
nicht in Anspruch nehmen, so
informieren Sie bitte unverzüglich
Ihre Reiseleitung oder setzen
Sie sich mit der Ihnen bekanntgegebenen
Agentur in Verbindung, damit
ggf. zumindest ein Teil des
von Ihnen für diese Leistungen
aufgewendeten Reisepreises rückerstattet
werden kann. Bitte beachten
Sie. daß in all diesen
Fällen immer nur das von
uns erstattet werden kann, was
von uns durch die Nichtinanspruchnahme
der Leistungen von dem jeweiligen
Leistungsträger nicht in
Rechnung gestellt wurde.
10.
Haftungsbeschränkung.
Soweit
ein Schaden weder vorsätzlich
noch grob fahrlässig vom
VA herbeigeführt worden
ist, bzw. vom VA allein wegen
eines Verschuldens eines Leistungsträgers
verantwortlich ist, wird die
Haftung für Schäden,
die nicht Körperschäden
sind, auf den dreifachen Reisepreis
beschränkt. Ansprüche
aus deliküscher Haftung
bleiben unberührt.
11.
Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften.
Der Reisende
ist für die Einhaltung
aller für die Durchführung
der Reise wichtigen Vorschriften
selbst verantwortlich. Alle
Nachteile, die aus der Nichtbefolgung
erwachsen, gehen zu seinen Lasten,
ausgenommen wenn sie durch eine
schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation
vom VA bedingt sind. Der
VA steht dafür ein, den
Reisenden über diese Bestimmungen,
die ihm bekannt sind oder die
ihm unter Anwendung der im Verkehr
erforderlichen Sorgfalt bekannt
sein müßten. zu unterrichten.
Der Reisende ist hierbei allerdings
verpflichtet, ausdrücklich
bekanntzugeben, wenn er eine
andere als die Deutsche Staatsbürgerschaft
besitzt. Wenn der Reisende
vom VA beauftragt wird, notwendige
Visa zu beschaffen, so haftet
der VA nicht für die rechtzeitige
Erteilung und den Zugang notwendiger
Visa durch die jeweilige diplomatische
Vertretung, es sei denn, daß
der VA die Verzögerung
zu vertreten hat.
12.
Flugzeiten.
Soweit
der VA vor Übersendung
der Flugtickets Flugzeiten bekannt
gibt, steht dies unter dem Vorbehalt
der Änderungen seitens
der Fluggesellschaft. Für
Flugverspätungen und Verzögerungen
haftet der VA nicht, soweit
diese nicht auf ein Verschulden
zurückzuführen sind,
wenn auch die Fluggesellschaft
ihre Haftung insoweit wirksam
ausgeschlossen hat.
13.
Anschlußflüge.
Sollten
Sie selbst oder über Ihr
Reisebüro noch zusätzliche
Anschlußflüge buchen,
so beachten Sie bitte bei den
Flugzeiten der Anschlußflüge.
daß es sich bei den bei
Buchung bekanntgegebenen Flugzeiten
Ihrer Urlaubsreise nur um unverbindliche
Flugzeiten handeln kann und
diese aus vielfachen Gründen
auch kurzfristig geändert
werden können. Bei Anschlußflügen
nach der Rückkehr aus Ihrem
Urlaub denken Sie bitte daran,
daß mit Flugverspätungen
von mehreren Stunden bei dem
heutigen Flugaufkommen im internationalen
Flugverkehr immer gerechnet
werden muß. Wir empfehlen
daher dringend, bei der Buchung
von Anschlußflügen
einen erheblichen zeitlichen
Spielraum zu berücksichtigen
und am besten einen Tarif zu
wählen, bei dem Umbuchungen
jederzeit und kostenlos möglich
sind.
14.
Preiserhöhungen.
Preiserhöhungen
aufgrund von Umständen,
die erst nach Erteilung der
Reisebestätigung eingetreten
sind und nicht vorhersehbar
waren, können dem Kunden
belastet werden, wenn zwischen
Reisebestätigung und Reiseantritt
mehr als 4 Monate liegen, genaue
Angaben zur Berechnung des neuen
Preises erfolgen, sie spätestens
bis 3 Wochen vor Reiseantritt
dem Kunden gegenüber erklärt
werden und die Preisänderung
einer Erhöhung der Beförderungskosten,
der Abgaben für bestimmte
Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren
oder einer Änderung der
für die betreffenden Reise
geltenden Wechselkurse Rechnung
trägt. Preiserhöhungen
werden unverzüglich nach
Bekanntwerden dem Kunden mitgeteilt.
Bei Preiserhöhungen steht
dem Kunden der Rücktritt
grundsätzlich frei, alle
geleisteten Zahlungen an den
Veranstalter werden ruckerstattet.
15.
Unwirksamkeit einer Reisebedingung.
Sollte
eine der vorstehenden Reisebedingungen
unwirksam bzw. unzulässig
sein, so hat dies keine Auswirkung
auf den Bestand der übrigen
Reisebedingungen.
16.
Gerichtsstand.
Der Gerichtsstand
vom VA ist Essen. Für den
Fall, daß der Vertragspartner
vom VA keinen allgemeinen Gerichtsstand
im Inland hat. bzw. für
den Fall, daß die im Kiagewege
in Anspruch zu nehmende Partei
nach Vertragsschluß ihren
Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich
dieses Gesetzes verlegt oder
ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthalt im Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt
ist sowie für den Fall,
daß es sich bei dem Vertragspartner
für den VA um Vollkaufleute
handelt, wird als Gerichtsstand
Essen vereinbart.
17.
Mitwirkungspflicht.
Der Kunde
ist verpflichtet, bei evtl.
auftretenden Leistungsstörungen
alles Zumutbare und in seiner
Macht stehende zu tun. um zu
einer Behebung der Leistungsstörung
bzw. Leistungseinschränkung
beizutragen. Evtl. Schäden
sind gering zu halten. Der Kunde
ist gegenüber der NTIFAFA
REISEN verpflichtet.
Beanstandungen unverzüglich
mitzuteilen. |