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  NTIFAFA REISEN

  

 

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Sämtliche Buchungen werden nur auf der Grundlage der nachstehend abgedruckten Allgemeinen Reisebedingungen entgegengenommen. Sofern Buchungen - telefonisch oder schriftlich- aufgegeben werden, erklärt sich der Kunde ausdrücklich mit diesen Allgemeinen Reisebedingungen einverstanden.

 

1. Abschluß des Reisevertrages.

Die Anmeldung kann bei Ihrem Reisebüro oder direkt beim Veranstalter (VA) erfolgen. Die schriftliche Bestätigung erfolgt schnellstmöglich durch Übersendung an Ihr Buchungsbüro bzw. an Sie. falls Sie sich direkt beim VA angemeldet haben.

2. Bezahlung und Aushändigung der Reiseunterlagen.

Der Reisepreis ist bei der Aushändigung der Reiseunterlagen vor Reiseantritt zu leisten. Mit den Reiseunterlagen erhält der Kunde auch einen Sicherungsschein, mit dem die nach $651 k BGB geforderte Absicherung des Kunden dokumentiert wird.

3. Leistungen, Nebenabreden.

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabreden (Änderungen. Ergänzungen. Sonderwünsche etc.) bedürfen einer ausdrücklich schriftlichen Bestätigung des VA.

4. Bearbeitungsgebühren.

Eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von DM 50.- pro Person fällt an. wenn Sie die bestehende Buchung bis 35 Tage vor Reiseantritt ändern sollten. Ebenso berechnen wir DM 50.- pro Person, wenn Sie von den gesetzlichen Möglichkeiten Gebrauch machen und eine Ersatzperson stellen, wenn Sie selbst die Reise nicht antreten können.

5. Rücktritt.

Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Maßgeblich isl der Zeitpunkt des Zugangs der schriftlichen Rücktrittserklärung beim VA. Die Erklärung durch eingeschriebenen Brief wird empfohlen. Bei einem Rücktritt hat der Veranstalter Anspruch auf eine angemessene Entschädigung gemäß § 651 i BGB. Maßgeblich für die Berechnung der Entschädigung ist bei der Buchung eines Reisepaketes, also der Buchung von mehreren zusammengestellten Einzelleistungen, der Zeitpunkt des Beginns der ersten vertraglichen Leistung. Dieser Zeitpunkt gilt auch für alle weiteren Leistungen als Reiseantrittsdatum. Es gelten folgende Regelungen:
•Flugreisen.
Bis 35 Tage vor Reiseantritt wird nur eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von DM 50,-pro Person erhoben. Bei späterem Rücktritt entstehen folgende Kosten:
• 34 bis 15 Tage vor Reiseantritt: 30% des Gesamtpreises
• 14 bis 8 Tage vor Reiseantritt: 45% des Gesamtpreises
• 7 Tage bis 4 Tage vor Reiseantritt: 55% des Gesamtpreises
• 3 Tage bis Reiseantritt: 85% des Gesamtpreises Bei Nichtantritt der Reise oder bei verspätet   erklärtem   Rücktritt   ist   der   volle Reisepreis zu entrichten; ersparte Aufwendungen werden rückerstattet.
• Aufenthalt mit Selbstanreise
Bis 35 Tage vor Reiseantritt wird nur eine
Bearbeitungsgebühr    von DM 50,- pro
Buchung erhoben.
Bei späterem Rücktritt entstehen folgende
Kosten:
• 34 bis 15 Tage vor Reiseantritt: 20% des Gesamtpreises
• 14 bis 8 Tage vor Reiseantritt: 30% des Gesamtpreises
• 7 bis 4 Tage vor Reiseantritt: 40% des Gesamtpreises
• 3 Tage bis Reiseantritt: 85% des Gesamtpreises Bei Nichtantritt der Reise ohne vorherigen Rücktritt (Noshow) ist der gesamte Reisepreis zu zahlen. Evtl.  ersparte Aufwendungen durch die Nichtinanspruchnahme der Leistungen werden rückerstattet.

6. Linienflugleistungen.

Aus steuerrechtlichen Gründen weisen wir darauf hin: Soweit im Pauschalarrangement Linienflugleistungen enthalten sind, treten wir nicht als Veranstalter auf. Diese Flugleistungen werden alleinverantwortlich von den Fluggesellschaften organisiert sowie veranstaltet und von uns lediglich vermittelt. Dies ändert nichts daran, daß wir bzgl. der Gesamtreise mit Flugreise vertragsrechtlich natürlich als Veranstalter haften.

7. Rücktritt wegen Nichterreichens der Teilnehmerzahl.

Bei Nichterreichen einer in der Leistungsbeschreibung festgesetzten Mindest-teilnehmerzahl ist der VA berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt kann spätestens 3 Wochen vor Reiseantritt erklärt werden.
Bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich zurückerstattet. Zusätzlich werden dem Kunden etwaige, durch die Buchung entstandene Kosten erstattet, sofern er nicht von einem Ersatzangebot Gebrauch macht.

8. Gewährleistung/Abhilfe

Weist die Reise aus Ihrer Sicht Mängel auf, so wenden Sie sich bitte unverzüglich an Ihre Reiseleitung bzw. an die Ihnen mit den Reiseunterlagen bekanntgegebene Kontaktadresse, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Sollte die Mängelanzeige vor Ort von Ihnen nicht erfolgen, so kann dies für Sie zur Folge haben, daß Sie für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadenersatz) geltendmachen können. Unabhängig von der Anzeige des Mangels vor Ort, müssen Sie binnen einer Frist von l Monat nach vertraglich vorgesehenem Ende der Reise etwaige Ansprüche auf Minderung/Schadenersatz ausdrücklich geltendmachen. Sollten Sie vor Ort den Entschluß fassen, die Reise aufgrund bestehender Mängel abzubrechen, so müssen Sie auch in diesem Fall über die Reiseleitung zunächst den Mangel anzeigen und zur Beseitigung zunächst eine angemessene Frist setzen, damit Sie nicht weitergehende Ansprüche verlieren. Diese Verpflichtung besteht nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist. diese verweigert
wird oder eine sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

9. Änderungen vor Ort.

Sollten Sie Ihren Urlaubsplan vor Ort ändern und hierdurch bestimmte, bei uns gebuchte Leistungen nicht in Anspruch nehmen, so informieren Sie bitte unverzüglich Ihre Reiseleitung oder setzen Sie sich mit der Ihnen bekanntgegebenen Agentur in Verbindung, damit ggf. zumindest ein Teil des von Ihnen für diese Leistungen aufgewendeten Reisepreises rückerstattet werden kann. Bitte beachten Sie. daß in all diesen Fällen immer nur das von uns erstattet werden kann, was von uns durch die Nichtinanspruchnahme der Leistungen von dem jeweiligen Leistungsträger nicht in Rechnung gestellt wurde.

10. Haftungsbeschränkung.

Soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig vom VA herbeigeführt worden ist, bzw. vom VA allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist, wird die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Ansprüche aus deliküscher Haftung bleiben unberührt.

11. Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften.

Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation vom VA bedingt sind.
Der VA steht dafür ein, den Reisenden über diese Bestimmungen, die ihm bekannt sind oder die ihm unter Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt bekannt sein müßten. zu unterrichten. Der Reisende ist hierbei allerdings verpflichtet, ausdrücklich bekanntzugeben, wenn er eine andere als die Deutsche Staatsbürgerschaft besitzt.
Wenn der Reisende vom VA beauftragt wird, notwendige Visa zu beschaffen, so haftet der VA nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, es sei denn, daß der VA die Verzögerung zu vertreten hat.

12. Flugzeiten.

Soweit der VA vor Übersendung der Flugtickets Flugzeiten bekannt gibt, steht dies unter dem Vorbehalt der Änderungen seitens der Fluggesellschaft. Für Flugverspätungen und Verzögerungen haftet der VA nicht, soweit diese nicht auf ein Verschulden zurückzuführen sind, wenn auch die Fluggesellschaft ihre Haftung insoweit wirksam ausgeschlossen hat.

13. Anschlußflüge.

Sollten Sie selbst oder über Ihr Reisebüro noch zusätzliche Anschlußflüge buchen, so beachten Sie bitte bei den Flugzeiten der
Anschlußflüge. daß es sich bei den bei Buchung bekanntgegebenen Flugzeiten Ihrer Urlaubsreise nur um unverbindliche Flugzeiten handeln kann und diese aus vielfachen Gründen auch kurzfristig geändert werden können. Bei Anschlußflügen nach der Rückkehr aus Ihrem Urlaub denken Sie bitte daran, daß mit Flugverspätungen von mehreren Stunden bei dem heutigen Flugaufkommen im internationalen Flugverkehr immer gerechnet werden muß. Wir empfehlen daher dringend, bei der Buchung von Anschlußflügen einen erheblichen zeitlichen Spielraum zu berücksichtigen und am besten einen Tarif zu wählen, bei dem Umbuchungen jederzeit und kostenlos möglich sind.

14. Preiserhöhungen.

Preiserhöhungen aufgrund von Umständen, die erst nach Erteilung der Reisebestätigung eingetreten sind und nicht vorhersehbar waren, können dem Kunden belastet werden, wenn zwischen Reisebestätigung und Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen, genaue Angaben zur Berechnung des neuen Preises erfolgen, sie spätestens bis 3 Wochen vor Reiseantritt dem Kunden gegenüber erklärt werden und die Preisänderung einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse Rechnung trägt.
Preiserhöhungen werden unverzüglich nach Bekanntwerden dem Kunden mitgeteilt. Bei Preiserhöhungen steht dem Kunden der Rücktritt grundsätzlich frei, alle geleisteten Zahlungen an den Veranstalter werden ruckerstattet.

15. Unwirksamkeit einer Reisebedingung.

Sollte eine der vorstehenden Reisebedingungen unwirksam bzw. unzulässig sein, so hat dies keine Auswirkung auf den Bestand der übrigen Reisebedingungen.

16. Gerichtsstand.

Der Gerichtsstand vom VA ist Essen. Für den Fall, daß der Vertragspartner vom VA keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. bzw. für den Fall, daß die im Kiagewege in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluß ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist sowie für den Fall, daß es sich bei dem Vertragspartner für den VA um Vollkaufleute handelt, wird als Gerichtsstand Essen vereinbart.

17. Mitwirkungspflicht.

Der Kunde ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare und in seiner Macht stehende zu tun. um zu einer Behebung der Leistungsstörung bzw. Leistungseinschränkung beizutragen. Evtl. Schäden sind gering zu halten. Der Kunde ist gegenüber der NTIFAFA REISEN verpflichtet. Beanstandungen unverzüglich mitzuteilen.

 

 

 

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